Stadtverwaltung Plochingen
Schulstr. 5-7, 73207 Plochingen
E-Mail
rathaus@plochingen.de
Telefon 07153 / 7005-0
Telefax 07153 / 7005-199
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Di: 15:00 - 18:00 Uhr
Terminvereinbarung BürgerService
Stadtverwaltung Plochingen
Schulstr. 5-7, 73207 Plochingen
E-Mail
rathaus@plochingen.de
Telefon 07153 / 7005-0
Telefax 07153 / 7005-199
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Di: 15:00 - 18:00 Uhr
Terminvereinbarung BürgerService
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität wird das Wasser am Auslauf des Hochbehälters Pfaffenhalde bereits seit Sonntagabend mit Chlor beaufschlagt. Die verwendete Konzentration entspricht den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und ist auch bei lebenslangem Gebrauch gesundheitlich unbedenklich.
Bis das Chlor in ausreichender Konzentration im Verteilungsnetz nachgewiesen werden kann, hat das Gesundheitsamt für den betroffenen Versorgungsbereich ein Abkochgebot angeordnet. Das Trinkwasser soll für folgende Zwecke nur verwendet werden, wenn es zuvor am besten mit einem handelsüblichen Wasserkocher einmal bis zum Sprudeln aufgekocht wurde und anschließend bei Raumtemperatur wieder abgekühlt hat:
-> Trinken und Zubereitung von Speisen, Eiswürfeln
-> Herstellung von Säuglingsnahrung
-> Zähneputzen
-> Kontakt mit offenen oder noch nicht verheilten Wunden, insbesondere OP-Wunden
Zum Duschen, Händewaschen, Wäschewaschen, Geschirrspülen in Maschinen mit mind. 60°C kann das Wasser auch im nicht abgekochten Zustand verwendet werden.
Den Verbrauchern wird empfohlen, an den Trinkwasserentnahmestellen im eigenen Haushalt einige Liter Wasser zu entnehmen, damit das mikrobiologisch belastete Wasser in allen Leitungen durch das gechlorte Wasser ersetzt wird.
Die Maßnahmen sind mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
Das Wasser kann während der Chlorung zum Betrieb von Aquarien ungeeignet sein, da das Chlor naturgemäß auch die Bakterienflora im Aquarium nachteilig beeinflussen kann. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die Stadtwerke Plochingen unter der Telefonnummer 07153/92293-50 gerne zur Verfügung. Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder aufgehoben wird. Wir danken für Ihr Verständnis!