Gutachterausschuss

Die Stadt Plochingen hat sich mit rund 40 weiteren Gemeinden dem Zweckverband gemeinsamer Gutachterausschuss Landkreis Esslingen angeschlossen. Der Zweckverband hat die bisher vom städtischen Gutachterausschuss wahrgenommenen Aufgaben vollständig übernommen. Sie erreichen den Gemeinsamen Gutachterausschuss über folgende Adresse, bzw. Link.

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Ohmstraße 16
72622 Nürtingen
Tel.: 07022/24234-0
Mail: info@gua-lkes.de
Homepage: www.gutachterausschuss-lkes.de

Die aktuellen Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte für die Stadt Plochingen finden Sie unter folgendem Link:

Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte der Stadt Plochingen

Festlegung der Bodenrichtwerte

zum 01.01.2022 – Stadt Plochingen

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert:
 
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
 
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.