Umwelt- und Klimaschutz
Städte und Gemeinden tragen im Zusammenspiel mit ihrer Bürgerschaft Tag für Tag zur Erreichung der ehrgeizigen globalen und nationalen Umweltschutzziele bei. Sie verfügen über vielfache Steuerungsmöglichkeiten und Kompetenzen für einen effektiven Schutz der Umwelt und zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen aber auch in Fragen des Naturschutzes, des Erhalts der Biodiversität und der Nachhaltigkeit. Auch die Stadtverwaltung Plochingen engagiert sich Tag für Tag für den Umwelt- und Klimaschutz.
Umweltschutz Klimaschutz durch Energiemanagement Tipps zur Energieeinsparung
Umweltschutz
Der kommunale Umweltschutz umfasst unterschiedlichste Maßnahmen zur Erhaltung der Umwelt. Neben Maßnahmen konkreten Maßnahmen wie der Schaffung weiterer Blühflächen, dem Baum- und Insektenschutz sowie der Erhaltung von Naturdenkmälern, treibt die Stadtverwaltung unterschiedlichste Planungen im Bereich Verkehr sowie Emissionsschutz voran.
Blühflächen
Der fortschreitende Rückgang der Bestände an Wildbienen, Schmetterlingen und anderen Insekten rückt derzeit immer mehr in den Blick der Öffentlichkeit. Als Lebensräume und wichtige Nahrungsquellen spielen dabei strukturreiche Blühflächen eine große Rolle. Zur Bewahrung und Stärkung der biologischen Vielfalt ist deshalb anzustreben, die bestehenden Blühflächen auf der Gemarkung Plochingen zu erhalten und weitere insektenfreundliche Areale anzulegen. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sind im Außenbereich städtische Grundstücke in lockere Streuobstwiesen mit artenreichen Gräsern und Kräutern umgewandelt worden. Diese Flächen haben sich mittlerweile zu wertvollen und vielfältigen Biotopen für Pflanzen und Tiere entwickelt. Auch im Innenbereich von Plochingen wurden in den letzten Jahren viele Blühflächen angelegt. Als Beispiele sind in diesem Zusammenhang artenreiche Pflanzflächen entlang der Schorndorfer und der Eisenbahnstraße, vor dem Rathaus sowie in der Fußgängerzone und an der Panoramaschule zu nennen. Künftig sollen weitere Grünflächen als strukturreiche Lebensräume für Insekten angelegt werden. Dabei kommen insbesondere Kreisverkehre und Wiesen im Bruckenwasen in Betracht.
Radwegekonzeption
Als Beitrag zum Klimaschutz ist der umweltfreundliche und gesunde Radverkehr weiter zu stärken. Zur Erstellung einer Radwegekonzeption wurden in einem ersten Schritt die landesweiten, regionalen, kreisweiten und kommunalen Radwege sowie die entsprechenden Planungen für die Stadt Plochingen und das Verbandsgebiet zusammengestellt. Ziel ist die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern, um ein flächendeckendes, durchgängiges und attraktives Radverkehrsnetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen. Angestrebt wird eine Erhöhung des Radfahreranteils am Individualverkehr, nicht zuletzt um damit das klimarelevante CO<sub>2</sub> sowie weitere schädliche Emissionen zu reduzieren. Wesentlicher Bestandteil der Konzeption ist der Katalog mit den baulichen Maßnahmen an den Radwegen. Wichtig ist dabei die Abstimmung und Koordination zwischen den jeweiligen Baulastträgern der Maßnahmen. Viele der Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit den verschiedenen Trassenvarianten des Radschnellwegs Neckartal, der von Stuttgart über Esslingen durch den Gemeindeverwaltungsverband Plochingen-Altbach-Deizisau bis zur Grenze des Landkreises Göppingen führen soll. Radschnellverbindungen bieten insbesondere den Alltagsradlern und Berufspendlern eine attraktive Möglichkeit, längere Strecken im Bereich von Siedlungs- und Arbeitsplatzschwerpunkten zügig und sicher zurückzulegen. Das bestehende Radwegenetz ist sinnvoll an den geplanten Radschnellweg anzubinden.
Lärmaktionsplanung
Die Europäische Union hat 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die in den Jahren 2005 und 2006 in deutsches Gesetz umgesetzt wurde. Mit dieser Richtlinie sollte ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und diese zu mindern. Gemäß dieser Richtlinie wurden zunächst landesweit für Baden-Württemberg die Belastungen durch Lärm an den Hauptverkehrsstraßen, entlang der Schienenwege und in der Umgebung der großen Verkehrsflughäfen erfasst. Der Gemeindeverwaltungsverband Plochingen-Altbach-Deizisau ist nach den Maßstäben der Umgebungsrichtlinie von dem Lärm der drei genannten Verkehrsträger belastet, so dass sich die Pflicht ergibt, Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind die Geräuscheinwirkungen innerhalb des Verbandsgebietes gebäudescharf ermittelt worden. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden verschiedene Schallschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und zu einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Der Gemeindeverwaltungsverband hat im Jahr 2013 den Lärmaktionsplan der 1. Stufe beschlossen. Der Beschluss für die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgte im Jahr 2017. Derzeit steht die Überprüfung des Lärmaktionsplans an. Auch für den Flughafen Stuttgart GmbH gibt es einen Lärmaktionsplan, zu dem die Verbandsgemeinden Stellungnahmen abgegeben haben. Aktuelle Ergebnisse zu Fluglärmmessungen können auf der Homepage des Stuttgarter Flughafens abgerufen werden.
Lärmaktionsplanung, 3. Stufe – Überprüfung des Lärmaktionsplans
In der 3. Stufe sind bestehende Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden im Hinblick auf Hauptverkehrsstraßen zu überprüfen. Als Ergebnis der Prüfung der Lärm- und Umgebungssituation anhand aktueller Verkehrsgutachten und Angaben des Verkehrsmonitorings Baden-Württemberg konnte festgestellt werden, dass im Verbandsgebiet keine schalltechnisch relevanten Änderungen des Straßennetzes festzustellen sind. Daher war eine ausführliche Überarbeitung nicht notwendig. Die Unterlagen der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden vom 17. August bis 2. Oktober 2020 öffentlich ausgelegt. Parallel sind die Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen-Altbach-Deizisau hat in öffentlicher Sitzung am 04.10.2021 einstimmig die vorgeschlagene Abwägung aus dem Beteiligungsverfahren beschlossen und die 3. Stufe des Lärmaktionsplans für das Verbandsgebiet festgestellt und verabschiedet.
Die Unterlagen des Lärmaktionsplans werden an dieser Stelle zur Einsicht online bereitgestellt:
Baumpflegemaßnahmen
Seit einigen Jahren werden Baumkontrollen von Sachverständigen auf städtischen Flächen durchgeführt. Dabei werden rund 1.500 Bäume vor allem an Kindergärten, Schulen, Spielplätzen, Grünanlagen und entlang verkehrsreicher Straßen untersucht. Neben der Feststellung der Grunddaten wie Art, Standort, Dimension und Alter beinhaltet die visuelle Überprüfung insbesondere die Erfassung von eventuellen Schadensmerkmalen an sichtbaren Wurzeln, am Stamm und an der Krone. Auf diese Weise kann die Vitalität sowie die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume beurteilt werden. Ferner sind an verschiedenen Bäumen detaillierte Untersuchungen notwendig. Dabei werden z.T. aufwändige Methoden wie Ultraschallsondierungen oder Bohrwiderstandsmessungen durchgeführt, um Höhlungen und Zonen des Holzabbaus zu diagnostizieren bzw. um Holzfestigkeitswerte zu ermitteln. Als Ergebnis dieser Baumkontrollen ergeben sich je nach Zustand der Gehölze erforderliche Maßnahmen. Zu diesen notwendigen Maßnahmen gehören z.B. die Herstellung des Lichtraumprofils, die Entnahme von Totholz, der Rückschnitt der Baumkrone, der Einbau von Kronensicherungen oder auch Fällungen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume Flyer des Landratsamtes informiert zu Schädigung durch Misteln. Zurzeit nimmt die Problematik mit den auf den Bäumen wachsenden Misteln sehr stark zu. Viele Streuobstbäume brechen unter dem Einfluss der Misteln zusammen oder sterben ab. Die Mistel steht nicht unter Naturschutz und darf aus den Streuobstbäumen entnommen werden. Misteln entziehen dem Wirtsbaum Wasser und Nährstoffe, so dass die Vitalität und Fruchtbarkeit der Gehölze abnehmen. Daher sollten die Misteln durch einen fachgerechten Schnitt konsequent aus den Baumkronen entfernt werden. Weitere Informationen können aus dem Flyer des Landratsamtes Esslingen: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E1936632753/14883692/Misteln_Flyer.pdf entnommen werden.
Energiemanagement
Die von einer Kommune betriebenen Gebäude und Einrichtungen sind meist für ca. 5% des Energieverbrauchs, der in einer Stadt oder Gemeinde anfällt, verantwortlich. Die Kommune kann hier direkten Einfluss auf den Energieverbrauch dieser Liegenschaften ausüben. Die Einsparpotenziale sind vielfältig und beziehen sich auf den Zustand der Gebäude, der technischen Anlagen und das Verhalten der Nutzer.
Die Stadt Plochingen hat ab dem Jahr 2006 mit der Einführung des Kommunalen Energiemanagements (KEM), in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA), begonnen und führt dieses seit dem Jahr 2010 selbstständig fort. 2011 ist die Stadt Plochingen mit einem Gebäudepool von 17 Heizzentralen in das Energieeinsparcontracting (ESC) eingestiegen.
Für das Energiemanagement und das Energieeinsparcontracting wurde die Stadt Plochingen 2014 mit dem Label „Good Practice Energieeffizenz“ von der Deutschen Energie-Agentur (DENA) ausgezeichnet. 2019 wurde die Stadt Plochingen von Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller die Auszeichnung „Kommune mit ausgezeichnetem Energiemanagement“ verliehen. Durch diese Vorgehensweise konnte die Stadt Plochingen Ihren Energie- und Wasserbedarf sowie CO2 Ausstoß seit dem Referenzjahr 2004 signifikant senken.
Energiemanagement der Stadt Plochingen auf dem Kommunalen Klimakongress 2021 erneut ausgezeichnet
2021 erhielt die Stadt Plochingen für ihr vorbildliches Energiemanagement im Rahmen des von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) organisierten Kommunalen Klimakongresses erneut die Kom.EMS-Auszeichnung. Thomas Silberhorn, Energiemanager der Stadt Plochingen, nahm die Auszeichnung in Form einer Plakette der Stufe „Standard“ durch Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, entgegen.
Mithilfe des Online-Tools "Kom.EMS" konnte die hohe Qualität des Energiemanagements nachgewiesen werden und die Stadtverwaltung bestand die Prüfung für die Kom.EMS-Auszeichnung. Anhand transparenter Kriterien bietet das onlinebasierte Werkzeug die Möglichkeit, kommunales Energiemanagement unter Berücksichtigung aller relevanter Verwaltungsebenen zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Unterstützt wurde die Stadtverwaltung während des Zertifizierungsprozesses vom Kompetenzzentrum Energiemanagement der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).
Mit diesem Siegel gelang es der Stadtverwaltung, die nächste Auszeichnungsstufe zu erreichen, nachdem ihr bereits 2019 als eine von vier Kommunen das „Basis“-Siegel verliehen wurde. Insbesondere Vor-Ort-Begehungen, Verbrauchsdatenerfassung und -bewertung, Maßnahmenplanung und -fortschreibung, Betriebsoptimierungen sowie eine sorgfältige Vertrags- und Tarifanalyse ebenso wie die Beschaffung klimafreundlicher und ressourcenschonender Energieträger für die entsprechenden Liegenschaften waren maßgebliche Kriterien für die Auszeichnung.
Durch gezielte Maßnahmen, kann jeder dabei helfen Energieeinzusparen. Hier finden Sie konkrete Tipps zur Energieeinsparung
Ziel des Energiemanagement
Licht, Wärme, Luft und Wasser in einem Gebäude während der geforderten Zeit in der erforderlichen Qualität mit minimalem Mitteleinsatz bereitzustellen! Dies führt zu einer Verringerung der kommunalen Ausgaben, zum einen durch geringere Energiekosten, zum anderen durch eine dauerhafte Werterhaltung der Liegenschaften, die Sanierungsfälle frühzeitig erkennt.
Das kommunale Energiemanagement beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung der Verbrauchsdaten (Wärme, Strom und Wasser) in kommunalen Liegenschaften mit dem Ziel, durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen den Verbrauch und die Energiebezugskosten zu senken. Der Betrieb eines Kommunalen Energiemanagements lässt sich in verschiedene ständig zu betreibende und zu weiter zu entwickelnde Bereiche einteilen:
- Information aller Beteiligten
Energiemanagement funktioniert nur dann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Hierzu werden die beteiligten (Rektoren, Amtsleiter und die Gebäudeverantwortlichen) über Sinn und Zweck des Energiemanagements regelmäßig informiert. - Führung Verbrauchs- und Kosten-Controlling
Bedeutendstes Instrument des Energiemanagements der Stadt Plochingen ist das zentrale Energiecontrolling aller energie- und wasserverbrauchender Einrichtungen, die energetische Betreuung der wichtigsten Liegenschaften. Die ermittelten Energie- und Wasserverbrauchswerte, Zählerstrukturen, die Gebäudestammdaten und die Bruttogeschossflächen werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. - Schwachstellenanalyse und Optimierungen
Permanent werden im Rahmen von Begehungen die mit geringem oder keinem Aufwand beseitigbaren Mängel umsetzungsorientiert in Schwachstellenlisten aufgeführt oder direkt umgesetzt. Defekte Regler, Zeitschaltuhren oder andere Anlagenteile werden so zeitnah erneuert. Einstellungen von Regeleinrichtungen werden überprüft, mit den Nutzungsbedingungen und Temperaturverlaufsmessungen abgeglichen und bedarfsweise zusammen mit dem Bedienpersonal vor Ort neu eingestellt. - Vertragsanalyse und Vertragsoptimierung
Die Bezugskosten für leitungsgebundene Energien und Wasser werden ständig analysiert und Vertragsoptimierungen werden durchgeführt.
Energieeinsparcontracting
Contracting wird heute meist als Synonym für "Betreibermodell durch Drittmittelfinanzierung" verstanden. Mit diesem Begriff ist jedoch auch die Möglichkeit gemeint, Einsparinvestitionen durch Dritte durchführen und durch die reduzierten Energiekosten finanzieren zu lassen. Contracting meint demnach zwei unterschiedliche Ansätze, nämlich
- Betreiber-Modelle
- Einsparcontracting-Modelle
Beim Energie-Einspar-Contracting investiert der Contractor in einer oder mehreren Liegenschaften (Gebäudepool) in Energiesparmaßnahmen, steuert und optimiert diese Anlagen und garantiert daraus resultierende Energieverbrauchs- und Energiekosteneinsparungen. Die Investitionen umfassen in der Regel Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs und neue Energieerzeuger auf der Basis regenerativer und rationeller Energieanwendung.
Die Investitionen des Contractors für die Energiesparmaßnahmen sowie die laufenden Kosten des Contractors werden allein aus den Energieverbrauchs- und Kosteneinsparungen bei der Wartung- und Instandhaltung refinanziert. Aus der Sicht des Gebäudeeigentümers bietet das Energie-Einspar-Contracting große Anreize:
- Er bezahlt dem Contractor nur die nachgewiesenen Energie- und Kosteneinsparungen.
- Der Contractor kontrolliert und optimiert seine Anlagen hinsichtlich möglichst hoher Energieeffizienz.
- Der Contractor wartet und setzt die Anlage über die gesamte Vertragslaufzeit in Stand und sichert so einen weitgehenden Werterhalt.
- Planung und Betriebsoptimierung der Anlagen bleiben in der Hand des Contractors. Die Anlagen gehen mit der Abnahme ins Eigentum des Auftraggebers über.
Die Einspargarantie basiert auf den Referenzenergieverbrauchswerten und –kosten des Ist-Zustands (z.B. Mittelwert der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre und der Energiepreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die sogenannte Energieverbrauchs und -kostenbaseline). Nach Ablauf eines Vertragsjahres werden aus den gemessenen Energieverbrauchswerten Störgrößen, wie z.B. Witterungseinflüsse und Nutzungsänderungen bereinigt und daraus die Energieverbrauchs- und Kosteneinsparung ermittelt. Der Contractor weist die Einsparungen nach Ablauf eines jeden Vertragsjahres nach und erhält, wenn die versprochene Einsparung auch tatsächlich erreicht wird, einen vertraglich festgelegten Anteil an diesen Einsparungen.
Häufig bietet es sich an, aus den Einsparungen aus hoch wirtschaftlichen Maßnahmen solche Sanierungen mitzufinanzieren, mit denen sich eigentlich keine wirtschaftlichen Einsparungen erzielen lassen, die jedoch aufgrund dringenden Sanierungsbedarfs in jedem Falle mit erledigt werden sollten.
Kraft-Wärme-Kopplung
Bei der konventionellen Erzeugung von Strom im Kraftwerk kann der größte Teil der eingesetzten Primärenergie (Kohle, Öl oder Erdgas) nicht genutzt werden. Dieser Anteil wird meist über Kühlanlagen an die Umwelt abgegeben. Bei der wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die bei der Wärmeerzeugung der durch einen Generator entstehende Strom in der Liegenschaft selbst genutzt. Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Bei einem sogenannten Blockheizkraftwerk (BHKW) handelt es sich meist um erdgasbetriebene Verbrennungsmotoren, die einen Generator zur Stromerzeugung antreiben und die Abwärme ins Heizungsnetz einspeisen.
Hinweise für Gebäudenutzer
...zur Einsparung von Energie und Wasser.
Im Jahr 2020 wurden in den vom Energiemanagement betreuten städtischen Liegenschaften 336.241 € für Heizenergie, 204.846 € Euro für Strom und 53.135 € für Trinkwasser und Kanalgebühren ausgegeben. Diese Kosten zu senken ist in unser aller Interesse. Erfahrungen zeigen, dass durch angepasstes Nutzerverhalten diese Kosten um bis zu 15 % gesenkt werden können. Daher bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
Heizenergieeinsparung
- Achten Sie auf die Einhaltung der Raumlufttemperatur. Eine Absenkung von nur 1°C bewirkt eine Energie- und damit Emissionseinsparung von 6 %. Darüber hinaus erhöhen überheizte Räume die Anfälligkeit für Erkältungen. Die folgenden Werte sollen während der Nutzung eingehalten werden:
12° für Flure, Treppenhäuser
15° für Toiletten, Nebenräume, Sporthalle außerhalb schulischer Nutzung
17° für Turnhallen bei schulischer Nutzung
20° Büroräume, Sitzungssäle, Unterrichtsräume, Aufenthaltsräume
22° Umkleideräume, Wasch- und Duschräume
Bei Nutzungsbeginn kann die Raumtemperstur auch um 1° bis 2° niedriger liegen - Regeln Sie die Raumtemperatur nicht mit dem Fenster, sondern mit dem Ventil am Heizkörper. Thermostatventile regeln schnellstmöglich auf die eingestellte Solltemperatur. Ein aufdrehen bis zum Anschlag erhöht nicht die Aufheizgeschwindigkeit, sondern bewirkt nur eine Überheizung.
- Halten Sie Türen zu kälteren Räumen (z.B. Fluren) geschlossen.
- Wenn keine Lüftungsanlage vorhanden oder diese nicht in Betrieb ist, öffnen Sie die Fenster in der Heizperiode kurz und stoßweise (Büroräume alle 2 Stunden für 2 min., Klassenräume alle 30 min für 2 min). Dies reicht in der Regel für einen vollständigen Luftaustausch. Außerhalb der Heizperiode sollte länger gelüftet werden, da der Luftaustausch bei höheren Außentemperaturen geringer ist.
- Vergessen Sie nicht, wenn Sie Urlaub machen, vorher alle Fenster zu schließen und die Heizkörperventile zu drosseln.
- Melden Sie Mängel an Fenster, Türen und Heizkörperventile bitte dem Hausverwalter.
Stromeinsparung
- Schalten Sie die Beleuchtung bei ausreichendem Tageslicht und beim Verlassen des Raumes ab. (Leuchtstofflampen ab 15 min.).
- In selten benutzen Fluren und Treppenhäusern sollte die Beleuchtung nach Gebrauch (z.B. bei abendlichen Überstunden) und natürlich bei ausreichendem Tageslicht ausgeschalten werden.
- Verwenden sie keine elektrische Zusatzheizung. Falls die herkömmliche Heizung nicht ausreicht, benachrichtigen Sie bitte den Hausmeister oder das Energiemanagement.
- Computer und Kühlschränke stellen wesentliche Stromverbraucher dar. Sie sollten ebenfalls bei längeren Nutzungspausen (Monitor ab 20 Min, Computer ab 1 Stunde, Kühlschrank ab 1 Tag) abgeschalten werden.
- Nutzen Sie Thermoskannen, um den Kaffee warm zu halten, statt die Kaffeemaschine für längere Zeit zu heizen.
Wassereinsparung
- Nutzen Sie die Spartaste an den Toilettenspülungen (Zurückziehen oder nochmaliges betätigen des Hebels bzw. der Taste unterbricht den Spülvorgang).
- Melden Sie undichte Spülkästen, Wasserhähne und Armaturen dem Hausverwalter.
Photovoltaik-Kampagne der Stadt Plochingen
Um die Klimaschutzziele des Bundes, des Landes und der Stadt Plochingen zu erreichen, soll der solare Zubau deutlich beschleunigt werden. Ein Schritt zur besseren Nutzung der Sonnenenergie stellt die Installation von Stecker-Solargeräten bzw. Balkonkraftwerken dar. Hiermit kann ein Beitrag zum Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb Plochingens und damit zum lokaler Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet werden.
Die Stadt Plochingen unterstützt dies durch eine Pauschalförderung der Photovoltaik (PV)-Geräte. Gefördert wird der Kauf bzw. die Installation eines sogenannten Balkonkraftwerks oder Stecker-Solargerätes für Wohnungen mit 100 €. Sofern Sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie den unten stehenden Förderantrag aus und reichen diesen mit entsprechenden Unterlagen beim Verbandsbauamt Plochingen digital oder auf dem Postweg ein. In Bezug auf die Rahmenbedingungen zur Förderung wird auf die Förderrichtlinien verwiesen.
Unterlagen zur Antragstellung:
Förderantrag (PDF / 154,1 KiB)
Förderrichtlinie (PDF / 111,9 KiB)
Anmeldung zur Photovoltaik-Bündelaktion Plochingen
Zur Anmeldung an der Bündelaktion für Photovoltaik-Anlagen steht ab sofort ein QR-Code zur Verfügung. Über diesen können sich interessierte Immobilienbesitzer anmelden. In den anhängenden Präsentationen können Sie sich über Details der Bündelaktion informieren. Außerdem bietet die Regionalgruppe dazu kostenlose Beratungen an, am Montag, 4. Dezember von 17 bis 19 Uhr und Montag, 11. Dezember von 17 bis 18 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Geschwister-Scholl Straße 4. Mit einer Bündelaktion für Photovoltaik-Anlagen will die Regionalgruppe Plochingen der Teckwerke in Zusammenarbeit mit den Teckwerken Bürgerenergie eG den Ausbau der Solarenergie voranbringen und Interessenten von der Planung bis zur Bauabnahme umfassende Unterstützung aus einer Hand bieten.
Hier finden Sie zwei Präsentationen:
Präsentation 1: Bündelaktion Plochingen (PDF / 3,06 MiB)
Präsentation 2: Dein Dach kann mehr - Sonnenstrom selbst erzeugen (PDF / 2,214 MiB)
Photovoltaik-Kampagne des Landkreises Esslingen
Solarstrom ist einfach, günstig und klimafreundlich – und hat noch großes Potenzial im Landkreis. Mit der Photovoltaik-Kampagne möchte der Landkreis Esslingen Gebäudeeigentümer unterstützen, die sich für eine eigene PV-Anlage interessieren.
Die Kampagne umfasst verschiedene Informations- und Beratungsangebote:
- Bei Vorträgen und anderen Veranstaltungen erfahren Sie, was bei der Planung und Installation einer PV-Anlage allgemein zu beachten ist.
- Im Rahmen von Beratungstagen in vielen Städten und Gemeinden im Landkreis prüft ein qualifizierter Energieberater gemeinsam mit Hauseigentümerinnen und -eigentümern sowie weiteren Interessierten, ob und in welcher Konstellation die Solarstromnutzung möglich ist.
Weitere Informationen zur Kampagne und zu den Beratungsterminen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Esslingen.
Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen gGmbH
Die Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen ist eine gemeinnützige Organisation des Landkreises und nahezu aller seiner Kommunen, die am 01. September 2021 ihre Arbeit aufnahm. Die Gründung und das Aktivwerden der Klimaschutzagentur ist eines der großen Leuchtturmprojekte aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK) des Landkreises Esslingen. Der Regelbetrieb begann im Januar 2022.
Die Klimaschutzagentur informiert und berät Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen sowie die Verwaltungen im Landkreis Esslingen rund um den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung. Im Rahmen von Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Kooperationen bringt sie Menschen zusammen, um gemeinsam eine klimagerechte Gesellschaft zu gestalten.
Veranstaltungen und Aktivitäten der Klimaschutzagentur im Landkreis Esslingen
Energieberatungen für Privatpersonen in Plochingen
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale-Energieberatung bietet die Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen Wohneigentumsbesitzer*innen und Mieter*innen kostenfreie Vor-Ort-Beratungen zu den Themen energieeffiziente Gebäudemodernisierung, Heizungsoptimierung, Solarenergie sowie Stromsparen im Haushalt an. Die Beratung dauert je nach Anliegen zwischen 30 und 45 Minuten und wird durch Energieberater*innen des Netzwerks der Klimaschutzagentur durchgeführt.
Terminvereinbarung – telefonisch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
unter 0711 – 66 91 10
Mo – Do 10:00 – 18:00, Fr 10:00 – 14:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter www.ksa-es.de