Zweitwohnsitzsteuer
Sie sind in Plochingen mit einem Nebenwohnsitz gemeldet
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind in Plochingen mit einem Nebenwohnsitz gemeldet
Verfahrensablauf
Sie melden Ihren Nebenwohnsitz bei dem Bürgeramt Ihrer Gemeinde an.
Daraufhin erhalten Sie dann vom zuständigen Steueramt ein Schreiben mit der Aufforderung, die beiliegende Erklärung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer auszufüllen und diese der Gemeinde wieder zukommen zu lassen. Grundsätzlich ist jeder, der mit einem Nebenwohnsitz in Plochingen gemeldet ist, verpflichtet, die Erklärung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer auszufüllen und abzugeben.
Das Steueramt der Gemeinde prüft jeden Fall anhand der abgegebenen und ausgefüllten Erklärungen zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer.
Sollte die Gemeinde für die Prüfung noch Unterlagen benötigen, werden diese von der Gemeinde bei dem Bürger angefordert.
Sind die Voraussetzungen für eine Zweitwohnungssteuerpflicht gegeben, erstellt die Gemeinde einen entsprechenden Bescheid.
Jede Person, die mit einem Nebenwohnsitz in Plochingen gemeldet ist, muss Änderungen, die für die Zweitwohnungssteuer maßgebend sind, dem Steueramt der Gemeinde mitteilen.
Fristen
Die Fristen sind der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) zu entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Erklärung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer
Eventuell:
- Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, usw.
- Arbeitgebernachweis
- Mietvertrag
- Heiratsurkunde
Kosten
Keine
Hinweise
Wird die Erklärung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer nicht abgegeben, so kann die Gemeinde einen Schätzungsbescheid erheben.
Freigabevermerk
07.05.2024, Stadt Plochingen