Leistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Hinweis:

Es ist nicht nötig für die Namensänderung einen Antrag zu stellen. Sie können die Namensänderung dem Steueramt formlos per E-Mail zukommen lassen (steueramt@plochingen.de).

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung dem Steueramt formlos per E-Mail mitteilen (steueramt@plochingen.de).

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

22.01.2024, Steueramt