Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Hinweis:
Es ist nicht nötig für die Namensänderung einen Antrag zu stellen. Sie können die Namensänderung dem Steueramt formlos per E-Mail zukommen lassen (steueramt@plochingen.de).
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung dem Steueramt formlos per E-Mail mitteilen (steueramt@plochingen.de).
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
22.01.2024, Steueramt