FAQ zum Online-Dienst Bewohnerparkausweis

In diesem FAQ finden Sie alle Ihre Fragen & Antworten zur Beantragung des digitalen Bewohnerparkausweis.

Muss ich mich vor dem Antrag bereits in Parkster registriert haben?

Ja. Ohne die vorherige Registrierung in Parkster ist eine Bearbeitung dieses Antrags leider nicht möglich.

Wer ist antragsberechtigt?

Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Zone I Innenstadt gemeldet. Sie verfügen über keinen privaten Stellplatz oder private Garage. Mehrere Bewohnerparkberechtigungen je Haushalt sind möglich, jedoch je Antragsteller 1 Berechtigung. 

Für welche Straßen können Bewohnerparkberechtigungen beantragt werden?

Zone I Innenstadt (siehe Lageplan)

Was kostet der Bewohnerparkausweis?

Jede Bewohnerparkberechtigung muss separat beantragt werden und kostet für das laufende Kalenderjahr 120,00 € . Diese wird bei Nutzung der Parkster App über die Firma Parkster GmbH abgewickelt. 

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen entnehmen Sie der Rubrik "Erforderliche Unterlagen" auf der Dienstleistungsseite oder den Hinweisen im Antragsassistenten.

Wie sieht es mit der Rückerstattung beim Wegzug aus?

Sollte Ihre gültige Parkberechtigung nicht mehr benötigt werden (Wegzug in eine andere Stadt / aus der Zone I Innenstadt) kann leider keine Rückerstattung der anteiligen Gebühr, die auf die restlichen Monate entfällt, gewährt werden.

Ist das Ticket auf Dritte übertragbar?

Das Ticket ist nicht auf Dritte übertragbar. 

Wie lang ist das Ticket gültig?


Der Kauf ist nur für das jeweilige Kalenderjahr gültig. Ein anteiliger Kauf ist nicht möglich.

Der Bewohnerparkausweis ist nur bis zum 31.12. des Kalenderjahres gültig.

Ab dem 01.01. müssen Sie einen neuen Bewohnerparkausweis in der Parkster-App kaufen.