Feuerwerksverbot an Silvester in der Innenstadt und im Bahnhofsbereich

An Silvester gilt in der Plochinger Innenstadt und im Bahnhofsbereich wie auch im letzten Jahr ein Feuerwerksverbot. Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung, die der Ausschuss für Verwaltung und Wirtschaft beschlossen hat. Demnach ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen am 31. 12 und 01.01 in den definierten Bereichen untersagt.
Ziel dieser Regelung ist es, besonders brandgefährliche Bereiche, insbesondere die denkmalgeschützten Fachwerkgebäude der Innenstadt sowie publikumsstarke Zonen wie das Bahnhofsumfeld zu schützen.