Feuerwerksverbot an Silvester
An Silvester gilt in der Plochinger Innenstadt und im Bahnhofsbereich erneut ein Feuerwerksverbot.
Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper
Wie am 28. November 2023 im Ausschuss für Verwaltung und Wirtschaft in Form einer Allgemeinverfügung beschlossen, gilt für Silvester (31. Dezember und 1. Januar) auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot im Innenstadt- und im Bahnhofsbereich. Es gilt weiterhin, besonders gefährdete Bereiche, wie Fachwerkgebäude in der Innenstadt, sowie publikumsstarke Bereiche, wie das Bahnhofsumfeld, durch ein Feuerwerksverbot zu schützen. Insbesondere durch den Konsum von Alkohol kommt es oftmals zu einem leichtfertigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und infolgedessen zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Mensch und Umfeld. Daher ist das Zünden von Pyrotechnik in der Innenstadt und im Bahnhofsbereich am 31. Dezember und 1. Januar untersagt. Die Verbotszonen sind im Anhang der Allgemeinverfügung ausgewiesen. Rechtliche Grundlage des Verbots ist das seit 2009 bundesweit geltende Abbrennverbot für Feuerwerkskörper, insbesondere in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, da diese durch ihre Bauweise als besonders brandgefährdet und schützenswert gelten.
Die Stadt Plochingen erlässt aufgrund von § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) vom 30.01.1991 (BGBl. I Seite 169) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung. (PDF / 296,3 KiB)
Lagepläne: Bahnhof (PDF / 387,1 KiB) und Innenstadt (PDF / 280,2 KiB)