Gemeinderat beschließt Grundsteuererhöhung
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.07.2021 wird der Hebesatz bei der Grundsteuer ab dem kommenden Januar erhöht.
Mit elf zu zehn Stimmen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2021 die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer um je 20 v. H. ab dem kommenden Januar. Damit erhöht sich die Grundsteuer A auf 400 v. H., die Grundsteuer B auf 420 v. H. Die Stadt rechnet infolgedessen mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 300 Euro bei der Grundsteuer A und rund 135 000 Euro bei der Grundsteuer B. Die Anpassung der Grundsteuer sei ein „undankbares Thema“, so Bürgermeister Frank Buß, doch der kommende Doppelhaushalt sei geprägt von hohen Investitionen ins Gymnasium, negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Einnahmenseite und steigenden Kinderbetreuungskosten.
Zuletzt wurde der Grundsteuerhebesatz A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 2013 von 360 v. H. auf 380 v. H. erhöht. Der Hebesatz B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) wurde letztmals 2015 von 380 v. H. auf 400 v. H. angehoben.
Im Durchschnitt liegt die Grundsteuer A im Landkreis Esslingen bei 350, die Grundsteuer B bei 366. Im Vergleich mit den umliegenden Städten und Gemeinden liegt Plochingen unter Esslingen (A und B 425), gefolgt von Reichenbach und Hochdorf mit A und B bei 380. Wernau liegt bei 350 (A) und 390 (B), Altbach bei 300 (A) und 380 (B). Den niedrigsten Satz hat Deizisau mit 300 (A und B).
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) (PDF / 88,9 KiB)