Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
Bürgerinnen und Bürger, die Geflüchteten aus der Ukraine eine sichere Unterkunft bieten können, dürfen sich gerne bei der Stadtverwaltung Plochingen melden. Wer darüber hinaus helfen möchte, findet hier Informationen (fortlaufend aktualisiert).
Aufruf der Stadtverwaltung Plochingen
Insbesondere Menschen, die vor dem Krieg fliehen und Schutz suchen, brauchen eine sichere Unterkunft. Um gut für deren Ankunft vorbereitet zu sein, bittet die Stadtverwaltung Plochingen Bürgerinnen und Bürger, die über ungenutzten Wohnraum, wie z.B. leerstehende Wohnungen, verfügen oder ein Zimmer zur Verfügung stellen bzw. Personen in ihrem Haushalt aufnehmen können, sich bei der Stadtverwaltung zu melden.
Die Stadt kann hierbei als Mieterin eintreten, sodass Ihnen kein Risiko entsteht.
Wer helfen kann, darf sich unter der Telefonnummer 07153 / 7005-0 oder per E-Mail an rathaus@plochingen.de bei der Stadtverwaltung melden.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Verschiedene Informationen (dieser Bereich wird fortlaufend aktualisiert)
Plochingerinnen und Plochinger engagieren sich für ukrainische Gäste: Angebote von Plochinger Vereinen und Einrichtungen - Vernetzungsgruppe in Facebook
Um unseren Gästen aus der Ukraine die Ankunft in Plochingen zu erleichtern, engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger in einem großen Hilfsnetzwerk und bieten ihre Unterstützung und Gastfreundschaft an. Verschiedene Vereine und Einrichtungen haben nun kurzerhand ein kostenloses Angebot auf die Beine gestellt und möchten insbesondere unsere ukrainischen Gäste einladen.
Einfach vorbeikommen und mitmachen!
Weitere Informationen zu den Angeboten
Darüber hinaus wurde auf Initiative engagierter Plochingerinnen und Plochinger die Facebook-Gruppe „Plochingen Hilfsnetzwerk Ukraine“ gegründet, mithilfe derer die Vernetzung zwischen der Plochinger Bevölkerung und unseren ukrainischen Gästen vereinfacht wird. Dort werden relevante Informationen, Veranstaltungen und Unterstützungsmöglichkeiten geteilt und die Gruppenverantwortlichen stehen bei Fragen oder Anliegen – auch auf Ukrainisch oder Russisch – gerne zur Verfügung und helfen weiter.
Sie möchten Geflüchteten aus der Ukraine helfen oder etwas spenden?
Geldspenden derzeit am wirksamsten, Sachspenden sinnvoll nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation
Vor dem Hintergrund der überwältigenden Hilfsbereitschaft der Menschen aus Baden-Württemberg teilen die Kommunalen Landesverbände, das Ministerium der Justiz und für Migration sowie die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. gemeinsam mit:
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine löst Fassungslosigkeit und Entsetzen in der ganzen Welt aus. Dass mitten in Europa ein Krieg tobt, war vor wenigen Tagen noch unvorstellbar. Inzwischen sind eine Million Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Viele wollen den Flüchtenden helfen - doch wie kommen Spenden wirksam bei den Menschen an?
Am besten eignen sich in der aktuellen dynamischen Lage Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen. Deshalb wird gemeinsam darum gebeten, Sachspenden nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation zu leisten. Sachspenden sind bei den Behörden und Stellen vor Ort zum jetzigen Zeitpunkt bereits in großer Zahl eingegangen.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt klar ist, welche konkrete Bedarfe vor Ort entstehen, wird umgehend erneut über lokale Spendenaufrufe informiert.
Geldspenden für Geflüchtete in Plochingen - Lokales Bündnis für Flüchtlinge
Geldspenden dürfen Sie gerne dem lokalen Bündnis für Flüchtlinge (LBF) in Plochingen zukommen lassen. Das Lokale Bündnis für Flüchtlinge (LBF) ist ein Zusammenschluss der Stadt Plochingen mit ehrenamtlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Empfänger: Stadtkasse Plochingen
Kreissparkasse Esslingen- Nürtingen
IBAN: DE75611500200020600033
oder
Volksbank Plochingen
IBAN: DE12611913100600098001
Verwendungszweck: Lokales Bündnis für Flüchtlinge
Sollten Sie - abgesehen von Geldspenden - Hilfe (z.B. in Form von Wohnraum, Decken, Spielsachen für Kinder etc.) anbieten wollen, so wenden Sie sich mit Ihrem Angebot idealerweise direkt an die bekannten Hilfsorganisationen vor Ort (z.B. Malteser oder DRK) oder an die Stadtverwaltung Plochingen (Kontakt siehe oben).
Gerne können Sie für Ihr Hilfsangebot auch das Formular des Landes Baden-Württemberg verwenden. Das Ministerium der Justiz und für Migration wird Ihre Angaben dann an die zuständige Behörde weiterleiten.
Melderechtliche Situation von Flüchtenden aus der Ukraine
Das Bundesinnenministerium stellt die geltenden melderechtlichen Regelungen für Flüchtende aus der Ukraine zusammen. Unterschieden wird dabei in:
- Melderechtliche Situation für Personen, die NICHT in einer Aufnahmeeinrichtung oder sonstigen zugewiesenen Unterkunft wohnen (z.B. bei Freunden oder Verwandten)
- Melderechtliche Situation für Personen, die IN einer Aufnahmeeinrichtung oder sonstigen zugewiesenen Unterkunft wohnen
Hinweisblatt zur melderechtlichen Situation von Flüchtenden aus der Ukraine (zum 01.03.2022) (PDF / 120,6 KiB)
Bitte beachten Sie die Regelungen und/oder geben Sie diese an Personen weiter, die Sie derzeit beherbergen oder betreuen.
Die Anmeldung erfolgt im BürgerService Plochingen.
Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen
Informationen für geflüchtete Menschen (auch für Studenten), um in Deutschland eine Gesundheitsversicherung bzw. -versorgung zu erhalten
Gesundheitsversorgung für geflüchtete und Asylsuchende Menschen in Deutschland
Beide Seiten beinhalten Informationen in englischer Sprache.
Flüchtlinge im Landkreis Esslingen
Der Landkreis Esslingen unterstützt Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg fliehen!
Informationen zur Situation Geflüchteter im Landkreis Esslingen sowie zum Aufenthaltsstatus, zur Registrierung, Unterkünften und weiteren Hilfsmöglichkeiten
Ukraine-Seite des Landkreis Esslingen: Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Landkreis Esslingen: Broschürenreihe „Integration durch Bildung“ jetzt auch auf Ukrainisch
Viele Zugewanderte benötigen, einmal angekommen, zahlreiche Informationen: Wie funktioniert das deutsche Schulsystem? Wie finde ich einen Betreuungsplatz in der Kita? Wo kann ich Deutsch lernen? Wo gibt es Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz?
Zur Orientierung gibt der Landkreis Esslingen eine Broschürenreihe „Integration durch Bildung“ mit vielen nützlichen Informationen heraus, die auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und ab sofort neu auch auf Ukrainisch vorliegt. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der zahlreichen hier schutzsuchenden Personen, werden Informationen auf Ukrainisch dringend benötigt. Mit Fördermitteln der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen konnte die Überarbeitung und Übersetzung der Broschüren umgesetzt werden.
In der Broschürenreihe, die drei Broschüren umfasst, hat das Sachgebiet Migration und Integration der Landkreisverwaltung Informationen zu drei Schwerpunkten zusammengetragen. Die Broschüre „Gut Ankommen im Landkreis Esslingen“ bietet vor allem neu zugewanderten Eltern einen praktischen Überblick über die Themen Familie, Bildung und Erziehung. Mit der Broschüre „Den Übergang gut meistern“ werden Jugendliche und junge Erwachsene zu verschiedenen Hilfen und Angeboten auf ihrem Weg in den Beruf informiert. In der Broschüre „Deutsch lernen“ wird übersichtlich dargestellt, welche Angebote und Beratungsstellen es im Bereich der Sprachförderung im Landkreis gibt.
Auch für hauptamtliche Beratungsstellen oder ehrenamtlich Engagierte, die sich wieder zahlreich für die Geflüchteten einsetzen, kann die Broschüre ein hilfreiches Mittel sein, um beispielsweise bei der Suche nach der richtigen Beratungsstelle, einem geeigneten Sprachkurs oder einem Eltern-Kind-Treff zu unterstützen.
Alle Broschüren können auf Anfrage unter integration@lra-es.de kostenfrei bestellt werden oder auf der Homepage des Landkreises Esslingen, www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff „Migration und Integration“, in allen Sprachen heruntergeladen werden.
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten ab 1. Juni Leistungen des Jobcenters und des Kreissozialamtes
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Von 1. Juni an haben Schutzsuchende aus der Ukraine entsprechend Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Die Behörden versenden dazu in den nächsten Tagen Antragsunterlagen mit Ausfüllhilfen. Derzeit befinden sich etwa 2.500 aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Landkreis Esslingen. Für 1.200 Bedarfsgemeinschaften mit ungefähr der doppelten Personenzahl fließen bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Anträge dafür sind in Bearbeitung beim Amt für Flüchtlingshilfe im Landratsamt Esslingen. Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine aus dem AsylbLG endet am 31. Mai. Von 1. Juni an haben Schutzsuchende aus der Ukraine entsprechend Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Geflüchtete, die im Landkreis Esslingen wohnen und registriert sind, erhalten dann die Leistungen aus der Grundsicherung vom Jobcenter Landkreis Esslingen mit Standorten in Esslingen, Kirchheim, Nürtingen und Leinfelden-Echterdingen und vom Kreissozialamt der Landkreisverwaltung.
Die geflüchteten Menschen erhalten frühzeitig einen Antrag, sodass eine nahtlose Auszahlung der Geldleistungen im Übergang zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und Arbeitslosengeld II bzw. SGB XII möglich wird. Deshalb verschicken das Jobcenter und das Kreissozialamt die entsprechenden Unterlagen mit Ausfüllhilfen in der Landessprache bereits in den nächsten Tagen. Die Anträge werden per Post an alle Geflüchteten aus der Ukraine versendet, die derzeit im Leistungsbezug von Asylbewerberleistungen sind. Um den nahtlosen Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in den neuen Rechtskreis des Arbeitslosengeld II zum 1. Juni sicherstellen zu können, bitten das Jobcenter und das Kreissozialamt darum, die Unterlagen schnellstmöglich per Post oder per E-Mail zurückzusenden.
Zwar ist das Gesetz noch nicht in Kraft, Katharina Kiewel, die Sozialdezernentin der Landkreisverwaltung und Astrid Mast, die Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Esslingen, betonen aber: „Geflüchtete Menschen aus der Ukraine brauchen in erster Linie die Sicherheit, dass es nicht zu Leistungsunterbrechungen kommt. Die Mitarbeitenden der zuständigen Behörden arbeiten derzeit mit Hochdruck an den Vorbereitungen zum Rechtskreiswechsel für diesen Personenkreis. Den Übergang von einem Leistungssystem in das andere möchten wir so einfach wie möglich machen, wir sind aber auch auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen.“
Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten der Jobcenter-Standorte und der Landkreisverwaltung gibt es im Internet unter www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Esslingen und www.landkreis.esslingen.de.
Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
Das Kultusministerium Baden-Württemberg gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten bei der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
Rahmeninformation für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
Unterstützung bei der Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler anmelden
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) hat ein Registrierungsportal für Helferinnen und Helfer zur Beschulung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern freigeschaltet. Freiwillige, die dabei helfen möchten, die geflüchteten Kinder und Jugendlichen zu beschulen, können sich ab sofort im VPO – Vertretungspool – Lehrer Online Baden-Württemberg registrieren lassen.
Wer kann mitmachen?
Für die Beschulung geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler und zu deren Unterstützung können sich unter anderem Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte (auch aus der Ukraine oder anderen Nationen), Studierende, Personen mit pädagogischer Vorbildung sowie Erzieherinnen und Erzieher oder auch andere Freiwillige mit entsprechenden Vorerfahrungen melden. Nach der Registrierung auf dem Portal werden Qualifikationen, wie zum Beispiel eine vorherige Lehramtsausbildung abgefragt, Sprachkenntnisse und Wünsche für einen Einsatzort erfasst.
Das Portal gilt für alle Schularten. Eine Übersetzung aller Informationen in die ukrainische und russische Sprache wird demnächst vorliegen. Letzte Detailfragen mit Blick auf die Beschäftigung von Lehrkräften aus der Ukraine werden aktuell zwischen den Bundesländern abgestimmt.
Auch Bestandslehrkräfte können unterstützen
Wenn eine Beschäftigung als Lehrkraft oder ein sonstiges Tätigwerden möglich ist, nimmt das zuständige Regierungspräsidium mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber Kontakt auf. Für den Fall, dass die Bedürfnisse der Schule mit den Wünschen der Freiwilligen zusammenpassen, kann das Regierungspräsidium Personen, die als Lehrkräfte eingesetzt werden, einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten. Natürlich können auch Lehrerinnen und Lehrer, die bereits im Schuldienst beschäftigt sind, Unterstützung leisten. Sie können ihre Bereitschaft gegenüber der Schulleitung anzeigen, welche die Schulverwaltung informiert.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache
Damit sich neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer sowie ihre Unterstützenden in Baden-Württemberg ohne Hürden über das Thema Impfen informieren können, ist die Homepage der Impfkampagne #dranbleibenbw nun auch auf Ukrainisch abrufbar.
Darüber hinaus stellt das Sozialministerium Baden-Württemberg weitere Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache zur Verfügung.
Weitere Informationen
Folgende Stellen haben Kataloge mit Fragen und Antworten (FAQ) sowie weiteren Informationen eingerichtet:
Informationen über Universitäten
Hier können ukrainische Studentinnen und Studenten Hilfe finden
Germany4Ukraine: Zentrales Hilfe-Portal des Bundesministerium des Inneren und für Heimat: Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine mit Informationen zur Einreise und Erstorientierung in Deutschland sowie zu Hilfsangeboten. Die Inhalte sind verfügbar auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch.
Elektronische Aufenthaltserlaubnis auf Germany4Ukraine
Freiberufliches Jobportal für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer: Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat ein Jobportal für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer gestartet und informiert dort auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch über freie Stellen sowie über Ausbildungs- und Praktikumsplätze bei den Freien Berufen, also beispielsweise bei Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten oder Notaren u.v.m.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Informationen für Menschen aus der Ukraine zu Einreise, Hilfsangeboten, Unterkunft oder ärztlicher Versorgung. Die Inhalte sind verfügbar auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch.
Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg: Erste Informationen und FAQs zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen
Hotline des Landes für Flüchtende aus der Ukraine in ukrainischer und russischer Sprache: Neben dem Informationsangebot auf seiner Webseite hat das Ministerium der Justiz und für Migration auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8:30 und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 70 22 500.
Bundesministerium des Innern und für Heimat: Fragen und Antworten zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland.
Informationsseite des Landes Baden-Württemberg zur Ukrainekrise
Ukraine-Seite des Landkreis Esslingen: Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Bitte beachten: Angesichts der dynamischen Situation werden die Informationen fortlaufend aktualisiert. Änderungen sind daher vorbehalten.