Bewohnerparkausweis beantragen
Die Stadt Plochingen setzt digitale Bewohnerparkberechtigungen ein.
Ein gedruckter Bewohnerparkausweis hinter der Windschutzscheibe ist dank der digitalen Bewohnerparkberechtigungen nicht mehr erforderlich. Die örtliche Verkehrsüberwachung kann während der Kontrolle alle berechtigten Kennzeichen einsehen.
Bürgerinnen und Bürger können den Bewohnerparkausweis über die Smartphone-App „Parkster“ lösen und bezahlen.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Registrierung in der Parkster-App
- Sie sind in der Zone I Innenstadt meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich. Bei Wegzug aus Zone I bedarf es einer Kündigung und der Parkausweis verliert seine Gültigkeit.
- Sie verfügen über keinen privaten Stellplatz oder private Garage
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
- Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Nutzungsüberlassung des Halters oder der Halterin.
- Sollten Sie kein Smartphone besitzen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an vollzug@plochingen.de
Verfahrensablauf
- Die Parkster App auf Google Play oder im App Store von Apple herunterladen und einmalig registrieren. Autofahrer, die die Parkster App bereits nutzen, müssen sich nicht erneut registrieren.
- Den Online-Antrag ausfüllen und einreichen.
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Berechtigung erhalten Sie eine Bestätigung von Parkster.
- Im Anschluss können Sie die Bewohnerparkberechtigung in der Parkster App lösen.
Geben Sie in der Parkster App den Zonencode 73266 ein und wählen Sie die Zone „Bewohnerparken“. - Wählen Sie das Jahresticket aus. Auf „Fahrzeug auswählen und Parkschein kaufen“ tippen, Kennzeichen eingeben und Bewohnerparkberechtigung starten. Bezahlt wird über Parkster auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard.
- Sie können Ihre Bewohnerparkberechtigung in der Parkster App unter „Parkscheine“ jederzeit einsehen
Fristen
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche eingereicht werden.
Sie können beim Kauf in der Parkster-App eine automatische Verlängerung des Jahrestickets auswählen.
Falls Sie die Option nicht wählen, muss das Jahresticket im Folgejahr von Ihnen erneut in der Parkster-App gelöst werden
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Sofern Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist: Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters
Kosten
Jede Bewohnerparkberechtigung muss separat beantragt werden und kostet für das laufende Kalenderjahr 120,00 Euro.
Ein anteiliger Kauf ist nicht möglich.
Sollte Ihre gültige Parkberechtigung nicht mehr benötigt werden (Wegzug in eine andere Stadt / aus der Zone I Innenstadt) kann leider keine Rückerstattung der anteiligen Gebühr, die auf die restlichen Monate entfällt, gewährt werden
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Hinweise
Mehrere Bewohnerparkberechtigungen je Haushalt sind möglich, jedoch je Antragsteller nur 1 Berechtigung.
Der Bewohnerparkausweis ist nur bis zum 31.12. des Kalenderjahres gültig.
Ab dem 01.01. müssen Sie einen neuen Bewohnerparkausweis in der Parkster-App kaufen
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Freigabevermerk
Stadt Plochingen, 06.03.2024