Bewohnerparkausweise sind ab sofort digital
Die Stadt Plochingen ist die erste Stadt in Deutschland, die das Bewohnerparken über die Parkster App digitalisiert. Durch die Digitalisierung gehören gedruckte Bewohnerparkausweise der Vergangenheit an. Die Bezahlung erfolgt benutzerfreundlich über die Parkster App.
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Wer berechtigt ist, in einer der ausgewiesenen Bewohnerparkzonen Plochingens zu parken, muss künftig keinen Bewohnerparkausweis mehr hinter die Windschutzscheibe legen, denn das Bewohnerparken ist ab sofort digital. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sehen auf ihren Kontrollgeräten alle Kennzeichen, für die eine gültige Parkberechtigung vorliegt.
Das Amt für Öffentliche Ordnung in Plochingen nutzt für das digitale Bewohnerparken eine Software-Lösung der Firma Parkster. Parkster ermöglicht bereits seit März 2019 das Handyparken in Plochingen. Autofahrer können ihre Parkscheine auf allen gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen mit der Parkster App lösen und kostenfrei auf parkscheibenpflichtigen Parkplätzen parken. „Ich freue mich sehr, dass wir als erste Stadt in Deutschland mit Parkster nun auch das Bewohnerparken digitalisieren konnten. Dank der Lösung müssen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr daran denken, ihren Bewohnerparkausweis ins Auto zu legen“, sagt Herr Blankenhagen vom städtischen Vollzugsdienst. Durch die Digitalisierung erhofft sich die Verwaltung eine vereinfachte Antragstellung und eine verkürzte Bearbeitungszeit.
Digitale Bewohnerparkausweise beantragen
Bürgerinnen und Bürger können den digitalen Bewohnerparkausweis beim Amt für Öffentliche Ordnung digital auf der Homepage der Stadt beantragen. Bezahlt werden kann auf Rechnung, mit Visa oder Mastercard über die Parkster App. In begründeten Ausnahmefällen ist die Bezahlung auch mittels SEPA-Lastschriftmandat an die Stadt Plochingen möglich. Wer seine Bewohnerparkberechtigung über Parkster löst und bezahlt, behält diese in der App jederzeit im Blick und sieht, wie lange die Parkerlaubnis noch gültig ist.
Beschilderung Bewohnerparken
Unter Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen fallen im Allgemeinen die Auslegung einer Parkscheibe, die Bedienung einer Parkuhr oder die Bedienung eines Parkscheinautomaten (VwV-StVO zu § 13). Bewohnerinnen und Bewohner können in entsprechend gekennzeichneten Bereichen von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freigestellt werden (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).
In Plochingen werden Bewohnerinnen und Bewohner durch die Kombination von Verkehrszeichen 314 und einem Zusatzzeichen von der Pflicht zur Auslegung einer Parkscheibe befreit und können auf Parkplätzen in diesem Bereich unbegrenzt parken. Ein Bereich für Bewohnerparken wird auf dem dazugehörigen Zusatzzeichen mit der Zone I gekennzeichnet (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e). Innerhalb dieses Bereichs dürfen allerdings nicht alle Parkflächen mit Bewohnerparkvorrechten belegt werden. Die restlichen Parkflächen ohne Bewohnerparkvorrechte sollten in aller Regel mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten bestückt werden. Alternativ kann für deren Nutzung auch eine Parkscheibe vorgeschrieben werden (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).