Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Plochingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.plochingen.de
Weitere Informationen zu Inhalt, Navigation und Barrierefreiheitserklärung finden Sie hier (PDF / 116 KiB).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Videos haben teilweise keine Untertitel.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.07.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Stadtverwaltung Plochingen
Schulstraße 5 - 7
73207 Plochingen
E-Mail rathaus@plochingen.de
Telefon 07153 / 7005-0
Fax 07153 / 7005-199
Oder über unser Kontaktformular
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Website barrierefreiheit-bw.de
E-Mail schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon 0711 12339375
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.